Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. November 2021 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, die Richter Feddersen und Odörfer
beschlossen:
Das als Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. August 2020 in der Fassung des Beschlusses vom 26. Oktober 2020 wird auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.