Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, November 5, 2018

Blatt für PMZ 9/2018 - BGH X ZR 110/17 - PatG §31, §99 Abs. 3 (Akteneinsicht XXIII)


a) Der Widerspruch  einer Partei kann nur  dann dazu führen, dass der  Antragsteller ein berechtigtes  Interesse an der Einsicht in die  Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens  darzulegen hat, wenn die widersprechende  Partei ein eigenes Interesse aufzeigt, das der Einsichtnahme entgegenstehen kann.

b) Das  Interesse  eines Privatgutachters  daran, dass sein Name und  der Umstand, dass er im Auftrag  einer bestimmten Partei tätig geworden  ist, nicht bekannt werden, hat in der Regel hinter dem in § 98 Abs. 3 und § 31 PatG grundsätzlich  für jedermann vorgesehenen Recht auf Akteneinsicht zurückzutreten.

BGH, Beschluss vom 14. 2. 2018 – X ZR 110/17.

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