BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 11 2010 005 445.2
wegen Stellung des Prüfungsantrags und Teilung der Anmeldung
hat der 7. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 21. Juni 2018 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richterin Püschel und die Richterin Dr. Schnurr
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde vom 19. Januar 2018 wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts – Prüfungsstelle 23 - vom 19. Dezember 2017 aufgehoben und festgestellt, dass die Anmelderin am 20. Oktober 2017 rechtzeitig einen wirksamen Prüfungsantrag gestellt hat.
2. Auf die Beschwerde vom 19. April 2018 wird festgestellt, dass der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts – rüfungsstelle 23 - vom 5. April 2018 wirkungslos ist und dass die Anmelderin am 19. Januar 2018 wirksam die Teilung ihrer Patentanmeldung 11 2010 005 445.2 erklärt hat.
3. Die Teilanmeldung wird an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen.
4. Die Rückzahlung einer Beschwerdegebühr wird angeordnet.
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