BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2014 026 695.4
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. April 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Markenanmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 36 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Oktober 2014 aufgehoben
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