BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
...
betreffend die Markenanmeldung 30 2015 225 895.1
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. Januar 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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