Wie man diesen Blog am besten nutzt

Grüß Gott!

Mein Name ist Martin Schweiger und ich bin Patentanwalt in Singapur.

Hier ist mein Blog über Patent- und Markenrecht.

Ich bin die allermeiste Zeit in Singapur und hier stelle ich die deutsche Rechtssprechung zum Thema Patent- und Markenrecht ein, die ich online lesen kann.

Ich folge den Veröffentlichungen von PMZ, GRUR, GRUR-RR, GRUR INT, The Official Journal of the EPO, Blatt für PMZ, CRonline und Der IP-Rechts-Berater.

Was von diesen Zeitungen im Internet erhältlich ist, finden Sie hier.

Wenn ich eine Entscheidung einmal veröffentlicht habe, dann wird sie nicht noch einmal veröffentlicht, auch wenn sie in einer anderen Zeitschrift zitiert wird.

Wenn Sie diesen Blog in einer Online-Aggregator-Software abonnieren, dann wird Ihr Leben als Patentanwalt in Bezug auf Rechtssprechung recht einfach. Im folgenden Video zeige ich, wie das geht: https://youtu.be/HF9xX_d5oak


Monday, November 5, 2018

EPO 8/2018 - Mitteilung der Großen Beschwerdekammer zum Verfahren G 1/18 - Zur verspäteten Einlegung einer Beschwerde

Wenn erst nach Ablauf der in Artikel 108 EPÜ vorgesehenen Frist von zwei Monaten Beschwerde eingelegt und/oder die Beschwerdegebühr1 entrichtet wird, ist die Beschwerde dann unzulässig oder gilt sie als nicht eingelegt, und muss die Beschwerdegebühr zurückgezahlt werden?


Der vollständige Text der Vorlage in französischer Sprache kann von der Webseite des Europäischen Patentamts unter www.epo.org/lawpractice/case-lawappeals/eba/pending.htmlabgerufen werden. 

Die Große Beschwerdekammer wird sich in der folgenden Besetzung mit der Vorlage befassen: C. Josefsson (Vorsitzender), I. Beckedorf, F. Blumer, G. Eliasson, S. Granata, W. Sieber, G. Weiss. 

Dritten wird hiermit Gelegenheit gegeben, schriftliche Stellungnahmen nach Artikel 10 der Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer (ABl. EPA 2015, A35) in einer der Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch oder Französisch) einzureichen. 

Damit solche Stellungnahmen in geeigneter Form berücksichtigt werden können, sollten sie bis Ende November unter Nennung des Aktenzeichens G 1/18 bei der Geschäftsstelle der Großen Beschwerdekammer eingereicht werden, zu Händen von Herrn Wiek Crasborn (wcrasborn@epo.org).  

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