Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Oktober 2018, John Mills/EUIPO – Jerome Alexander Consulting (MINERAL MAGIC) (T‑7/17, EU:T:2018:679), wird aufgehoben.
2. Die von der John Mills Ltd in der Rechtssache T‑7/17 gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. Oktober 2016 (Sache R 2087/2015‑1) erhobene Klage wird abgewiesen.
3. Die John Mills Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durch das vorliegende Rechtsmittelverfahren und das Verfahren vor dem Gericht entstanden sind, sowie die Kosten, die der Jerome Alexander Consulting Corp. durch das Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.
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