GVG § 194 Abs. 1
Zu der Beratung des Senats für Landwirtschaftssachen unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter im Wege der Telefon- oder Videokonferenz.
BGH, Beschluss vom 6. November 2020 - LwZR 2/20 - OLG Naumburg
AG Stendal
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 6. November 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richterin Dr. Brückner, den Richter Dr. Göbel und die ehrenamtlichen Richter Rukwied und Obster
beschlossen:
Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg - Senat für Landwirtschaftssachen - vom 19. Februar 2020 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 2.357,38 €.
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