Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Dovgan GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die der Monolith Frost GmbH entstandenen Kosten.
3. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.