In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 220 528
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 9. Oktober 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber und die Richterinnen Akintche und Seyfarth
beschlossen:
Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
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