In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2016 032 652
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 5. Oktober 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.