VG Braunschweig - 25.09.2018 - AZ: VG 9 A 209/16
OVG Lüneburg - 24.04.2019 - AZ: OVG 14 PS 4/19
In der Verwaltungsstreitsache hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO am 5. März 2020 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Henke
beschlossen:
Auf die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen zu 2 wird der Beschluss des Fachsenats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 2019 geändert. Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2.
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