In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2011 040 048
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 36 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. April 2017 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus
der Unionsmarke 008 218 885 in Bezug auf folgende Dienstleistungen der angegriffenen Marke zurückgewiesen worden ist:
Klasse 35: Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Facility-Management);
Klasse 36: Immobilienwesen; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in finanzieller Hinsicht (Facility-Management); Immobilienverwaltung
sowie Vermittlung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Schätzung von Immobilien; Vermietung von Büros (Immobilien);
Klasse 37: Bauwesen; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich Durchführung von Bauvorhaben; Instandhaltung, Reinigen und Renovierung von baulichen Gegenständen im Innen- und Außenbereich, insbesondere von Gebäuden und Bauwerken; Bau- und Reparaturarbeiten zur Pflege, Verschönerung, Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden, Bauwerken und Grundstücken.
Wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 008 218 885 wird die Löschung der Marke 30 2011 040 048 in Bezug auf die vorgenannten Dienstleistungen angeordnet.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Widersprechenden zurückgewiesen.
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