In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 30 2014 025 295
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 31. August 2020 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 18 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 18. September 2017 wird aufgehoben und das Deutsche Patent- und Markenamt angewiesen, die angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 306 79 808 für die Waren der
Klasse 18: Leder- und Kunstledertaschen, nämlich Damenhandtaschen und Herrenhandtaschen zu löschen.
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